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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20 (https://dejure.org/2020,16097)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2020 - 4 M 48/20 (https://dejure.org/2020,16097)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 4 M 48/20 (https://dejure.org/2020,16097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit der Entfernung einer angebotenen Kindertagesstätte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20
    Dabei genügt der Nachweis eines Angebotes zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege den Anforderungen des § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII nur, wenn es dem konkret-individuellen Bedarf des anspruchsberechtigten Kindes und seiner Erziehungsberechtigten insbesondere in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entspricht (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41).

    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 43; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Letztlich maßgeblich ist damit eine konkret-individuelle Betrachtung im Einzelfall (OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - OVG 6 S 55.18 -, juris Rn. 6; VGH Bayern, Urteil vom 22. Juli 2016, a.a.O., Rn. 47 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20
    Im Hinblick auf § 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII, wonach die Tageseinrichtungen den Eltern dabei helfen sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, ist zwar auch die Entfernung zur Arbeitsstätte und der damit verbundene gesamte zeitliche Aufwand für die Eltern zu berücksichtigen (ebenso VGH Bayern, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris 7. Leitsatz und Rn. 48 m.w.N.).

    Letztlich maßgeblich ist damit eine konkret-individuelle Betrachtung im Einzelfall (OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - OVG 6 S 55.18 -, juris Rn. 6; VGH Bayern, Urteil vom 22. Juli 2016, a.a.O., Rn. 47 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19

    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20
    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 43; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Allein eine besonders lange Fahrzeit zur Arbeitsstätte (hier: nach Dessau) kann nicht dazu führen, eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrzeit als unzumutbar anzusehen (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 11).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19

    (vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20
    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 43; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 MB 38/19 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 9).

    Eine starre zeitliche Zumutbarkeitsgrenze von 30 Minuten je zu bewältigender Entfernung zu jeder möglichen Verkehrslage gibt es nicht (vgl. statt vieler: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Februar 2020, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 6 S 55.18

    Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20
    Letztlich maßgeblich ist damit eine konkret-individuelle Betrachtung im Einzelfall (OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - OVG 6 S 55.18 -, juris Rn. 6; VGH Bayern, Urteil vom 22. Juli 2016, a.a.O., Rn. 47 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14

    Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20
    Hat die Antragsgegnerin danach dem Antragsteller einen zumutbaren Betreuungsplatz i.S.d. § 24 Abs. 1 SGB VIII angeboten, hat der Antragsteller keinen weitergehenden Anspruch gegenüber der Antragsgegnerin auf Zuweisung eines weiteren zumutbaren Betreuungsplatzes (vgl. grundsätzlich dazu OVG Sachsen, Beschluss vom 24. November 2014 - 1 B 251/14 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Auch wenn es wünschenswert ist, dass der Betreuungsplatz zu Fuß erreichbar ist, ist es Kindern und damit auch ihren Eltern regelmäßig zumutbar, für den Weg zur Tageseinrichtung öffentliche Verkehrsmittel bzw. ihren privaten Pkw oder das Fahrrad zu benutzen, wenn diese Fortbewegungsmittel von den Eltern üblicherweise benutzt werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2020 - 4 M 48/20 -, juris Rn. 5 ff.; a.A. in Bezug auf einen privaten Pkw Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2018 - 4 B 40/18 -, juris Rn. 6).

    Solche nicht planbaren und irregulären Umstände haben keinen Einfluss auf die grundsätzliche Zumutbarkeit, sondern sind Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2020 - 4 M 48/20 -, juris Rn. 8).

  • VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20

    Erstattung von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer

    Eine besonders lange Fahrtzeit zur Arbeitsstätte kann indes nicht dazu führen, dass eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrtzeit als unzumutbar anzusehen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 M 48/20 -, juris Rn. 10; OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 11).
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